Allgemeine Geschäfts- und Mietbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Motor Masters Stand Juni 2026
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Mietverträge zwischen Motor Masters, nachfolgend „Vermieter“ genannt, und dem Kunden, nachfolgend „Mieter“ genannt, über die Vermietung von Fahrzeugen, insbesondere Sport- und Premiumfahrzeugen.
2. Vertragsabschluss
Ein Mietvertrag kommt durch schriftliche Bestätigung, digitale Buchung oder durch die tatsächliche Übergabe des Fahrzeugs zustande. Der Vermieter behält sich das Recht vor, Anfragen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
3. Mietdauer und Übergabe
Die Mietdauer wird individuell vereinbart und beginnt mit der Übergabe des Fahrzeugs an den Mieter. Das Fahrzeug wird dem Mieter in technisch einwandfreiem, gereinigtem und verkehrssicherem Zustand übergeben.
Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug zum vereinbarten Zeitpunkt sowie im gleichen Zustand, abgesehen von der üblichen Abnutzung, zurückzugeben. Im Falle einer verspäteten Rückgabe ist der Vermieter berechtigt, zusätzliche Kosten zu berechnen.
4. Mietpreis und Zahlung
Die Mietpreise richten sich nach der jeweils gültigen Preisliste oder einer individuellen Vereinbarung. Im Mietpreis enthalten ist die Nutzung des Fahrzeugs im vereinbarten Zeitraum sowie die Versicherung gemäß Abschnitt 6.
Nicht im Mietpreis enthalten sind insbesondere Kraftstoffkosten, Zusatzleistungen sowie Bußgelder oder sonstige Gebühren.
Die Zahlung erfolgt grundsätzlich im Voraus, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
5. Kaution
Der Vermieter ist berechtigt, vor Mietbeginn eine Kaution zu verlangen. Die Höhe der Kaution richtet sich nach der jeweiligen Fahrzeugklasse und wird vor Übergabe des Fahrzeugs festgelegt.
Die Kaution dient zur Absicherung möglicher Ansprüche des Vermieters, insbesondere im Zusammenhang mit Schäden, Selbstbeteiligungen oder Vertragsverletzungen. Nach ordnungsgemäßer Rückgabe des Fahrzeugs wird die Kaution, sofern keine Ansprüche bestehen, zurückerstattet.
6. Versicherung
Die Fahrzeuge sind haftpflichtversichert sowie in der Regel vollkaskoversichert mit einer vereinbarten Selbstbeteiligung. Die genaue Höhe der Selbstbeteiligung wird im jeweiligen Mietvertrag festgelegt.
Im Schadensfall haftet der Mieter bis zur Höhe der vereinbarten Selbstbeteiligung, sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorliegt.
7. Nutzung des Fahrzeugs
Das Fahrzeug darf ausschließlich vom Mieter sowie von den im Mietvertrag eingetragenen Fahrern genutzt werden.
Untersagt sind insbesondere die Teilnahme an Motorsportveranstaltungen, die Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr zu illegalen Straßenrennen, die Nutzung auf Rennstrecken, Fahrten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss sowie die Weitervermietung oder Überlassung des Fahrzeugs an Dritte ohne ausdrückliche Zustimmung des Vermieters.
Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug jederzeit sorgfältig und sachgemäß zu behandeln.
Alle Fahrzeuge sind mit einer GPS Ortung ausgerüstet, was der Mieter mit der Nutzung akzeptiert
8. Pflichten des Mieters
Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug regelmäßig auf seinen ordnungsgemäßen Betriebszustand zu überprüfen, auftretende Schäden unverzüglich zu melden und sämtliche gesetzlichen Vorschriften einzuhalten.
Bei Verstößen gegen diese Pflichten haftet der Mieter für alle daraus entstehenden Schäden.
9. Schäden und Unfälle
Im Falle eines Unfalls, Diebstahls oder sonstigen Schadens ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter unverzüglich zu informieren. Zudem ist in solchen Fällen, insbesondere bei Unfällen oder Diebstahl, die Polizei zu verständigen.
Der Mieter darf keine Schuldanerkenntnisse gegenüber Dritten abgeben.
Für Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung oder durch Verstöße gegen vertragliche Verpflichtungen entstehen, haftet der Mieter in vollem Umfang.
10. Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet ausschließlich für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen. Für mittelbare Schäden oder entgangenen Gewinn wird, soweit gesetzlich zulässig, keine Haftung übernommen.
11. Rückgabe des Fahrzeugs
Das Fahrzeug ist im gleichen Zustand zurückzugeben, in dem es übernommen wurde, abgesehen von der üblichen Abnutzung.
Bei übermäßiger Verschmutzung oder Beschädigung ist der Vermieter berechtigt, zusätzliche Kosten in Rechnung zu stellen.
12. Vertragskündigung
Der Vermieter ist berechtigt, den Mietvertrag fristlos zu kündigen, sofern der Mieter gegen wesentliche Vertragsbedingungen verstößt, Zahlungsrückstände bestehen oder ein unsachgemäßer Umgang mit dem Fahrzeug festgestellt wird.
13. Datenschutz
Personenbezogene Daten des Mieters werden ausschließlich zur Abwicklung des Mietverhältnisses verarbeitet und nicht an Dritte weitergegeben, sofern keine gesetzliche Verpflichtung besteht.
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass sämtliche Mietfahrzeuge mit einer GPS-Ortung ausgestattet sind.
14. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Vermieters.
15. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.